Energieausweis: Rechtssicherheit für Ihre Immobilie
In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis.
- 📊 Bedarfsausweis: Ermöglicht eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung des Gebäudes anhand seines Zustandes (Fassade, Fenster, Dach, Heizung).
- 📉 Verbrauchsausweis: Legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde.
Mein Qualitätsversprechen: Als Bausachverständiger erstelle ich für Sie ausschließlich rechtssichere Bedarfsausweise auf Basis einer persönlichen Vor-Ort-Begehung nach aktuellem GEG-Standard.
Wann ist ein Ausweis Pflicht?
Wer als Eigentümer ein Haus, eine Wohnung oder gewerbliche Räume verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt einen gültigen Energieausweis.
Welche Art benötigen Sie?
- Bedarfsausweis: Verpflichtend für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (sofern die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht eingehalten wird).
- Wahlfreiheit: Für alle anderen Wohngebäude besteht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
⏳ Gültigkeit: Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Kosten & Leistungen
Ich fertige für Sie ausschließlich Bedarfsausweise mit Vor-Ort-Termin an. Nur so lassen sich maximale Genauigkeit und Rechtssicherheit garantieren, die Sie vor Haftungsrisiken beim Verkauf oder bei Vermietung schützen.
- 🏠 Ein- & Zweifamilienhaus (EFH): 499,00 € inkl. MwSt.
- 🏢 Mehrfamilienhaus (MFH): Auf Anfrage (Honorar nach Anzahl der Wohneinheiten)
- 🚗 Anfahrt: Bis 10 km (Standort Bonn) kostenfrei inklusive.
- 📋 Voraussetzung: Alle benötigten Unterlagen liegen zum Termin vor.