Energieausweis: Rechtssicherheit für Ihre Immobilie 

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis.

  • 📊 Bedarfsausweis: Ermöglicht eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung des Gebäudes anhand seines Zustandes (Fassade, Fenster, Dach, Heizung).
  • 📉 Verbrauchsausweis: Legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde.

Mein Qualitätsversprechen: Als Bausachverständiger erstelle ich für Sie ausschließlich rechtssichere Bedarfsausweise auf Basis einer persönlichen Vor-Ort-Begehung nach aktuellem GEG-Standard.

Wann ist ein Ausweis Pflicht? 

 

Wer als Eigentümer ein Haus, eine Wohnung oder gewerbliche Räume verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt einen gültigen Energieausweis.

Welche Art benötigen Sie?

  • Bedarfsausweis: Verpflichtend für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (sofern die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht eingehalten wird).
  • Wahlfreiheit: Für alle anderen Wohngebäude besteht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Gültigkeit: Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 Kosten & Leistungen 

 

Ich fertige für Sie ausschließlich Bedarfsausweise mit Vor-Ort-Termin an. Nur so lassen sich maximale Genauigkeit und Rechtssicherheit garantieren, die Sie vor Haftungsrisiken beim Verkauf oder bei Vermietung schützen.

  • 🏠 Ein- & Zweifamilienhaus (EFH): 499,00 € inkl. MwSt.
  • 🏢 Mehrfamilienhaus (MFH): Auf Anfrage (Honorar nach Anzahl der Wohneinheiten)
  • 🚗 Anfahrt: Bis 10 km (Standort Bonn) kostenfrei inklusive.
  • 📋 Voraussetzung: Alle benötigten Unterlagen liegen zum Termin vor.